Zugführer
Der Zugführer (ZFü) führt die ihm unterstellten Einheiten / Teileinheiten. Er bedient sich hierfür des Zugtrupps als Managementinstrument zum Führen von Einheiten / Teileinheiten des THW.
Der ZFü ist dem OB gegenüber für die personelle und materielle Einsatzbereitschaft seines Zuges verantwortlich.
- Der ZFü sorgt für die Ausbildung der Helfer seines Zuges entsprechend den Vorschriften und den für die Ausbildung getroffenen Regelungen, indem er insbesondere:
- den Ausbildungsstand ermittelt und den Ausbildungsbedarf feststellt,
- die Ausbildung durchführt oder überwacht, Übungen anlegt und auswertet,
- Unterführer auf ihre Eignung beurteilt und Anträge für ihre Berufung stellt.
- Der Zugführer hat durch entsprechende Weisungen und Kontrollen die materielle Einsatzbereitschaft seines Zuges jederzeit sicherzustellen. Schäden und Verluste hat er zu melden. Auf Instandhaltung und Ersatzbeschaffung hat er hinzuwirken.
- Der Zugführer ist verantwortlich für die Durchführung der seiner Einheit übertragenen Einsatzaufgaben, indem er insbesondere:
- die Alarmierung seines Zuges gemäß Alarmordnung sicherstellt,
- die Einsatzbereitschaft des Zuges feststellt und meldet,
- im zugewiesenen Einsatzraum seine Einheit fachgerecht einsetzt,
- Verbindung zur Einsatzleitung zu anderen Organisationen und zu THW-Einheiten aufnimmt,
- Überwachung der Einhaltung von Arbeitsschutzvorschriften (z. B. Ruhezeiten, Schutzkleidung)
- die Logistik für die eigene Einheit und für beigestellte Einheiten regelt.
- Im Einsatz ist er der unmittelbar übergeordneten Führungsstelle unterstellt.
Der Zugführer führt den TZ taktisch. Er veranlasst mit Unterstützung seines ZTr die Umsetzung der von der Einsatzleitung erteilten Auftrag zur Abwehr von Gefahren durch möglichst wirkungsvollen Einsatz der ihm unterstellten Kräfte.
Dabei hat der ZTr zunächst den erteilten Auftrag und die Lage schnell zu erfassen, zu beurteilen und die Entscheidung für den Einsatz der THW-Kräfte zu treffen. Der Einsatz der Gruppen ist dabei zu koordinieren. Die Gruppenführer führen ihre Gruppen technisch eigenverantwortlich nach Auftragserteilung durch den Zugführer.