Ortsbeauftragter (OB)

Als Ortsbeauftragter leitet man in eigener Verantwortung den THW-Ortsverband. Man ist Ansprechpartner im Einsatzfall für die Behörden und anderen Bedarfsträgern im jeweiligen Zuständigkeitsbereich.

Dabei vollzieht er das THW-Gesetz im räumlichen Zuständigkeitsbereich des OV. Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben und der hierzu erlassenen Rechtsverordnungen sowie der entsprechenden Richtlinien erfolgen unter dem primären Ziel der Sicherstellung der jederzeitigen Einsatzbereitschaft seiner ihm unterstellten Einheiten.

Er ist der Disziplinarvorgesetzter aller Helfer/innen des OV und weitergehend weisungsbefugt gegenüber seinen Führungskräften.

  • Der OB ist für die Einsatzbereitschaft und den Ausbildungsstand seines OV verantwortlich.
  • Im Einsatzfall ist er Ansprechpartner für die Gefahrenabwehrbehörden und sonstigen Bedarfsträgern auf örtlicher Ebene.
  • Er ist der organisatorische Leiter des THWEinsatzes in seinem Zuständigkeitsbereich und erteilt den Auftrag zur Einrichtung der LuK des OV. 
  • Bei überörtlichen / überregionalen Einsätzen erhält er Einsatzaufträge vom Geschäftsführer. 
  • Er repräsentiert den Ortsverband nach außen. 
  • Er ist Ansprechpartner/in für die örtliche Helfervereinigung e.V.

Stv. Ortsbeauftragter (Stv. OB)

Der stv. Ortsbeauftragter (stv. OB) ist Leiter des OV-Stabes bzw. der LuK OV und Abwesenheitsvertreter des OB. In seiner Abwesenheit nimmt er dessen Funktion und Aufgaben wahr.

  • Er ist verantwortlich für den inneren Dienst im OV, sowie für die Einsatzbereitschaft und Ausbildung des OV-Stabes.
  • Weisungsbefugnis gegenüber den Mitgliedern des OV-Stabes bzw. des LuK-Stabes   
  • Der stv. OB ist dem OB gegenüber für die personelle und materielle Einsatzbereitschaft des OV-Stabes bzw. des LuK-Stabes verantwortlich.
  • Der stv. OB sorgt für die Ausbildung der Mitglieder des OV-Stabes entsprechend den Vorschriften und den für die Ausbildung getroffenen Regelungen, indem er insbesondere den Ausbildungsstand ermittelt und den Ausbildungsbedarf feststellt, die Ausbildung ggf. durchführt oder überwacht, 
  • Der stv. OB hat durch entsprechende Weisungen und Kontrollen die materielle Einsatzbereitschaft des OV-Stabes jederzeit sicherzustellen. Schäden und Verluste hat er zu melden. 
  • Der stv. OB ist verantwortlich für die Durchführung der dem OV-Stab übertragenen Einsatzaufgaben, indem er insbesondere die Alarmierung des LuK-Stabes OV gemäß Alarmordnung sicherstellt
  • die Einsatzbereitschaft der OV-Einheiten feststellt und meldet,
  •  Einheiten/Teileinheiten anforderungs- und fachgerecht entsendet,
  • die Alarmierung, Nachalarmierung bzw. Ablösung von OV-Kräften sicherstellt,
  • Verbindung zum Anforderer / Bedarfsträger und ggf. zu den übergeordneten THW-LuK-Stäben aufnimmt,
  • entsendet den/die Fachberater/in im Auftrag des OB, 
  • die erforderlichen Einsatz- und Lagemeldungen in die THW-Struktur absetzt,
  • die Öffentlichkeitsarbeit auf OV-Ebene initiiert,
  • die OV-Logistik für die eigenen Kräfte und für ggf. beigestellte Einheiten regelt
  • Bei Einsätzen übernimmt der stv. OB eine Stabsfunktion in dem LuK-Stab OV. 

Als stellv. Ortsbeauftragter führt man den OV-Stab und vertritt den Ortsbeauftragten in dessen Abwesenheit. Im Einsatzfall übernimmt der stellv. OB die Leitungsstelle des LuK-Stabes und ist für die Alarmierung, Nachalarmierung, Versorgung und Ablösung der eigenen Kräfte zuständig. Außerdem stellt der stellv. OB die Schnittstelle zum Anforderer und der übergeordneten Ebene in der THW-Struktur dar.

Ausbildungsbeauftragter (AB)

Als Ausbildungsbeauftragter kümmert man sich um die Grundausbildung seiner Kameradinnen und Kameraden. Ebenso koordiniert und überwacht man den Ausbildungsbereich in seinem OV.

Der Ausbildungsbeauftragte (AB) koordiniert verantwortlich die Ausbildung im OV.

 Der AB unterstützt den OB in allen Ausbildungsangelegenheiten, um eine qualitativ hochwertige Ausbildung auf der Standortebene sicherzustellen. Er stellt den Ausbildungsbedarf im OV fest und schlägt dem OB in Absprache mit den Beteiligten entsprechende Maßnahmen vor. Er koordiniert und überwacht, die Grund- und Standortausbildung entsprechend den Ausbildungs.- und Fachvorgaben; hierzu gehört insbesondere:

  •  Festlegung von Ausbildungs-Schwerpunkten
  •  Kontrolle und Bestätigung der Ausbildungspläne für die Einheiten / Teileinheiten des OV 
  • Planung von Sonderausbildungs-Veranstaltungen
  • Verwaltung der Ausbildungsunterlagen und Dienstvorschriften
  • Mitwirkung bei der Lehrgangsbeschickung 
  • Überwachung der Helfer bei Ausbildungs- Veranstaltungen der Bereichsausbilder
  • Erstellung von Nachweisen, Abgabe von Stellungnahmen
  • Koordinierung der Ausbildungspläne, sofern der OV mehrere Einheiten hat. 

 Er berät und unterstützt Jugendbetreuer und Jugendgruppe bei der Ausbildung.

Zur Erfüllung seiner Aufgaben wird er von örtlichen Ausbildungskräften unterstützt.  Er stimmt seine Maßnahmen mit der Geschäftsstelle ab.

Bei Einsätzen und Übungen kann er (bei Vorliegen der Voraussetzungen) auch Aufgaben eines Fachberaters in Führungs-/Koordinierungsstellen wahrnehmen.

Beauftragter für Öffentlichkeitsarbeit (BÖ)

Der Beauftragte für Öffentlichkeitsarbeit () ist für die interne und externe Öffentlichkeitsarbeit sowie für Maßnahmen zur Helfererhaltung, -werbung und -reaktivierung des OV zuständig.

Zur Erfüllung der Aufgaben ist er in geeigneter Weise in den Informationsfluss des OV einzubinden.

Der  unterstützt den OB bei allen öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen. Hierzu gehören insbesondere:

  • Helfer-, Junghelferwerbung
  • Helfererhaltung und Reaktivierung ehemaliger Helfer/innen 
  • Kontaktpflege zu örtlichen Medien,
  • Pressearbeit und Mitwirkung an Veröffentlichungen und Publikationen für organisationsinterne und externe Medien,
  • Organisation von zielgruppenorientierten Präsentationen (Vorträge, Werbe- und Informationsveranstaltungen), insbesondere Themenauswahl, Ablaufgestaltung, Moderation, Gästebetreuung. 
  • Er stellt durch „interne ÖA“ den THW-internen Informationsfluss in seinem Zuständigkeitsbereich sicher. 
  • Er dokumentiert die Aktivitäten des OV und archiviert dies. 
  • Zur Erfüllung der übertragenen Aufgaben wird dem , nach Absprache mit dem Vorgesetzten, durch weitere Helfer/innen des OV zeitbegrenzt unterstützt.
  • Die Pflege der Homepage des OV's

Verwaltungsbeauftragte (VwBe)

Als Verwaltungsbeauftragte erledigt man alle im OV anfallenden Verwaltungsarbeiten wie z.B. Helferverwaltung … Man arbeitet mit allen Mitgliedern des OV-Stabs und den Einheitsführern eng und vertrauensvoll zusammen.

Köchin/Koch (K)

Als Köchin/Koch ist man für die Verpflegung und Betreuung der Helfer im OV im Einsatzfall verantwortlich.

Schirrmeister (SM)

Als Schirrmeister ist man für die Vorhaltung, Verwaltung, Erhaltung aller Geräte und Fahrzeugausstattungen des OV`s mitverantwortlich.

Ortsjugendbeauftragte (OJB)

Als Ortsjugendbeauftragte/r betreut man die Junghelferinnen und Junghelfer in der Jugendarbeit des OV`s. Man bildet diese in den verschiedensten Themenbereichen des THW`s aus, angepasst an das Alter und dem Können der Jugendlichen. Die Ausbildungsinhalte werden mit dem Ausbildungsbeauftragten durch- und abgesprochen. Als Ortsjugendbeauftragte/r ist man Ansprechpartner/in der Jugend im jeweiligen OV.

Jugendgruppe 1

Jugendgruppe 2